Hausordnung

  • Das Schulhaus ist ab 07:00 Uhr geöffnet.

  • Unterrichtsbeginn ist um 7:45 Uhr.

  • Zum Schutz der Kinder ist das Verlassen des Schulhauses nur in der Mittagspause, bei Unterrichtsschluss oder nach Verständigung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers gestattet.

  • Nach dem Läuten nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und bereiten ihre Schulsachen für die nächste Stunde vor.

  • Die Schulausspeisung findet zwischen 12:25 und 13:00 Uhr statt – Freitag gibt es keine Schulausspeisung.

  • Verlässt die Gruppe die Klasse, schließt der letzte die Tür.

  • Im Schulhaus tragen die Schülerinnen und Schüler geeignete Hausschuhe (keine Turnschuhe).

  • Nach dem Unterricht ist das Schulhaus zu verlassen.

  • Fehlstunden sind unverzüglich dem Klassenvorstand bekannt zu geben.

1. Schulweg und Verkehrssicherheit
SchülerInnen wählen einen gefahrlosen Schulweg und sind an den Kreuzungen besonders vorsichtig. Räder dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.

2. SchülerInnentransporte und Unfallgefahren
SchülerInnen haben sich während der Wartezeit auf den Bus entsprechend zu verhalten und die Wartehäuser sind mit Sorgfalt zu behandeln. Das Ein- und Aussteigen in den Bus soll geordnet vonstattengehen und niemand darf sich dabei gefährdet oder belästigt fühlen. FahrschülerInnen werden nach Ankunft des Busses in die Schule eingelassen. OrtsschülerInnen (Zu Fußgeher und Radfahrer) dürfen die Schule erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (07.30 Uhr) betreten. Beim Betreten der Schule wird der Garderobeneingang verwendet. Die Schuhe gereinigt, die Hausschuhe (keine Turnschuhe) angezogen und die Straßenschuhe auf das Gitter gestellt. Grundsätzlich hat der/die SchülerIn die Pflicht, Ordnung zu halten, nicht zu lärmen und die Einrichtung entsprechend zu behandeln. (Bei Schäden an der Schule oder Schuleigentum haften die Eltern.)

3. Aufsicht
An der Mittelschule Windhaag wird von der Gemeinde ab Eintreffen der Schulbusse bis 7.30 Uhr die Aufsicht übernommen. Diese wird vom Schulwart wahrgenommen. Für notwendige Vertretung ist dieser verantwortlich. Die Aufsicht des Lehrpersonals beginnt um 7.30 Uhr. In der Mittagspause von 12.25 bis 13.10 Uhr ist für die Aufsicht ebenfalls die Gemeinde zuständig und verantwortlich. Diese Aufsicht wird ebenfalls vom Schulwart wahrgenommen. Für notwendige Vertretung ist dieser verantwortlich. Die Schüler dürfen in der MP die Schule ohne Erlaubnis verlassen und müssen zeitgerecht zum Nachmittagsunterricht wieder im Haus sein. In der Schule ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Ein wiederholtes Missachten hat zur Folge, dass der Aufenthalt im Schulgebäude vor 7.30 und in der MP untersagt werden kann.

4. Schulgebäude und Schulliegenschaft
Im Schulhaus wird nicht gelaufen oder gerauft. Die Grünanlage vor der Schule ist entsprechend zu behandeln und sauber zu halten. Fußballspielen ist auf der Grünanlage verboten. Innerhalb der gesamten Schulliegenschaft ist das Konsumieren von Alkohol, Nikotin, Drogen und Energydrinks verboten, ebenso von koffeinhaltigen Getränken. Dies gilt auch für den Schulweg und den Schülertransport. Die Unterrichtsräume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Das bedeutet unter anderem: Tische und Fächer aufräumen, Sessel auf die Tische stellen und herumliegenden Müll entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen. Ohne die Erlaubnis einer Lehrperson darf das Schulhaus nicht verlassen werden (ausgenommen Mittagspause und Unterrichtsende). Sollten Beschädigungen am Schuleigentum entstehen, sind diese unverzüglich dem Schulwart oder einer Lehrperson zu melden (Eltern haften für entstandene Schäden).

5. Klasse
In den Klassen ist Ordnung zu halten. Das bedeutet unter anderem, die Schülertische, die Lehrertische, die Wandschränke, den Fußboden, die Tafel etc. nicht zu vermüllen oder zu verschmutzen. Nach dem Läuten befinden sich alle SchülerInnen auf ihrem Platz und die Klassentüre ist geschlossen. Der/Die SchülerIn hat sich auf die nächste Unterrichtseinheit vorzubereiten. (Die benötigten Schulsachen sollen bei Stundenbeginn schon bereitliegen.) Wenn nach dem Läuten kein Lehrer in die Klasse kommt, ist das von der/dem KlassensprecherIn im Konferenzzimmer oder der Direktion zu melden. Die Fenster (Jalousien) dürfen nur auf Anweisung einer Lehrperson geöffnet werden.

6. Mittagspausen, Freistunden, vor und nach Unterrichtsschluss
Für die Heimfahrt ist immer der erstmögliche Schulbus zu benutzen. Notwendiger Aufenthalt über die Unterrichtszeit hinaus (früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichtes und der Schulveranstaltungen – Also für die Zeit, in der von der Schule keine Aufsicht eingerichtet ist.) ist nur mit schriftlicher Erlaubnis möglich. Diese Erlaubnis kann bei nicht entsprechendem Verhalten entzogen werden.
Das bedeutet auch, dass das Schulgebäude nach Unterrichtsende zu verlassen ist (Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis). Wird die Mittagspause Zuhause verbracht, ist eine Rückkehr in die Schule nicht vor 13.00 erlaubt. Ob die Pausen (ausgenommen Mittagspause) im Freien oder in der Schule verbracht werden, wird von den LehrerInnen eingeteilt. Besondere Vorfälle sind umgehend dem Lehrpersonal zu melden. Die Klassenräume werden vom Reinigungspersonal nach der Reinigung geschlossen. Um Mehraufwand zu vermeiden, sind alle notwendige Unterlagen sofort mitzunehmen.

7. Umgangsformen
Im Umgang miteinander wird Freundlichkeit und Höflichkeit (Grüßen) vorausgesetzt. Dem/der SchülerIn sollte bewusst sein, dass das Schulklima direkt vom Umgang miteinander bestimmt wird. Damit trägt jeder einen Teil der Verantwortung für ein angenehmes Miteinander.

8. Sauberkeit und Hygiene
Kaugummi ist an der Schule nicht erlaubt. Abfälle und Müll sind entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen. Kunststoffbehälter sind vor dem Entsorgen von Speiseresten zu reinigen. Die Toiletten sind sauber zu halten.

9. Katastrophenfälle
Für Katastrophenfälle liegen Alarmpläne auf. Der/die SchülerIn hat sich in solchen Fällen strikt an die Anordnung der Lehrpersonen zu halten!

10. Handy + Tablet
Die Schülerinnen und Schüler geben vor Unterrichtsbeginn ihre Handys ab und erhalten diese nach Unterrichtsschluss. Das Tablet gilt als elektronisches Schulbuch bzw. Schulheft und ist jeden Tag in die Schule mitzunehmen. Der Akkustand muss jeden Morgen mindestens 90% betragen.

Sonstiges
Wird für den Unterricht der Raum gewechselt, führt die Lehrperson die SchülerInnen in die entsprechenden Räume. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Die Klassenordnerverpflichtungen sind geregelt. Im Turnsaal dürfen nur saubere Turnschuhe getragen werden. Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der MS Windhaag.