Coronamaßnahmen – Neuerungen im Schulbetrieb ab 28. Februar 2022 (lt. Erlass des BMBWF)

  • Mund-Nasen-Schutz: Schüler/innen tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS.
  • Bewegung und Sport: Es braucht kein MNS getragen zu werden.
  • Testungen: Für Schüler/innen bleibt bis auf Weiteres die bisherige Testfrequenz aufrecht.
  • Anordnung von Distance Learning: Die Regelungen für die automatische Umstellung von ganzen Klassen auf Distance Learning bei Vorliegen von 2 PCR-bestätigten Fällen innerhalb von 3 Tagen läuft aus. Im Bedarfsfall kann die Bildungsdirektion ortsungebundenen Unterricht von max. 5 Schultagen anordnen.
  • Sonstiges: Die Schulleitung kann zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 kurzfristig und unabhängig von der bundeslandspezifischen Risikolage vorübergehend und in Abstimmung mit der Bildungsdirektion standortspezifische Maßnahmen ergreifen.
  • Fernbleiben vom Unterricht: Es gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs. Schüler/innen, die bzw. deren Eltern einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens.
  • Schulveranstaltungen: Diese sind unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
 
Vollständiger Erlass: Link
 
Plakat: Sichere Schule