· Das Schulhaus ist ab 07:00 Uhr geöffnet.
· Unterrichtsbeginn ist um 7:45 Uhr.
· Zum Schutz der Kinder ist das Verlassen des Schulhauses nur in der Mittagspause, bei Unterrichtsschluss oder nach Verständigung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers gestattet.
· Nach dem Läuten nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und bereiten ihre Schulsachen für die nächste Stunde vor.
· Die Schulausspeisung findet zwischen 12:25 und 13:00 Uhr statt – Freitag gibt es keine Schulausspeisung.
· Verlässt die Gruppe die Klasse, schließt der Letzte die Tür. Die Türen werden vom Lehrer/der Lehrerin versperrt.
· Im Schulhaus tragen die Schülerinnen und Schüler geeignete Hausschuhe (keine Turnschuhe).
· Nach dem Unterricht ist das Schulhaus zu verlassen.
· Krankmeldungen werden von den Erziehungsberechtigten vor 7.30 Uhr am Tag der Absenz über HalloEltern an den Klassenvorstand geschickt.
1.Schulweg und
Verkehrssicherheit
SchülerInnen
wählen einen gefahrlosen Schulweg und sind an den Kreuzungen besonders
vorsichtig. Räder dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt
werden. Die Zufahrt ist bis zum Schulgarten gestattet. Auf dem Geländer der
Schule (inklusive Schulgarten) ist das Radfahren verboten.
2.SchülerInnentransporte
und Unfallgefahren
SchülerInnen haben sich während der Wartezeit auf den Bus entsprechend zu
verhalten und die Wartehäuser sind mit Sorgfalt zu behandeln. Das Ein- und
Aussteigen in den Bus soll geordnet vonstattengehen und niemand darf sich dabei
gefährdet oder belästigt fühlen. FahrschülerInnen werden nach Ankunft des
Busses in die Schule eingelassen. OrtsschülerInnen (Zu Fußgeher und Radfahrer)
dürfen die Schule erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (07.30 Uhr) betreten.
Beim Betreten der Schule wird der Garderobeneingang verwendet. Die Schuhe
gereinigt, die Hausschuhe (keine Turnschuhe) angezogen und die Straßenschuhe
auf das Gitter gestellt. Grundsätzlich hat der/die SchülerIn die Pflicht,
Ordnung zu halten, nicht zu lärmen und die Einrichtung entsprechend zu
behandeln. (Bei Schäden an der Schule oder Schuleigentum haften die Eltern.)
3.Aufsicht
An der Mittelschule Windhaag wird von der Gemeinde ab Eintreffen der Schulbusse
bis 7.30 Uhr die Aufsicht übernommen. Diese wird vom Schulwart wahrgenommen.
Für notwendige Vertretung ist dieser verantwortlich. Die Aufsicht des
Lehrpersonals beginnt um 7.30 Uhr. In der Mittagspause von 12.25 bis 13.10 Uhr
ist für die Aufsicht ebenfalls die Gemeinde zuständig und verantwortlich. Diese
Aufsicht wird ebenfalls vom Schulwart wahrgenommen. Für notwendige Vertretung
ist dieser verantwortlich. Die Schüler dürfen in der MP die Schule ohne
Erlaubnis verlassen und müssen zeitgerecht zum Nachmittagsunterricht wieder im
Haus sein.
In der Schule ist den
Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Auch die Einhaltung des
Handynutzungsverbots ist von der Aufsicht betroffen.
Ein wiederholtes Missachten hat zur Folge,
dass der Aufenthalt im Schulgebäude vor 7.30 und in der MP untersagt werden
kann.
Ausnahmen von der
Hausordnung, zB früheres Eintreffen in der Schule für Ortskinder aufgrund
Berufstätigkeit, sind von den Erziehungsberechtigten mit dem Klassenvorstand zu
vereinbaren.
4. Schulgebäude und
Schulliegenschaft
Im Schulhaus wird nicht gelaufen oder gerauft.
Die Grünanlage vor der
Schule ist entsprechend zu behandeln und sauber zu halten. Fußballspielen ist
auf der Grünanlage verboten. Ebenso das Radfahren, sowohl auf der Grünfläche
als auch auf dem Gehstreifen.
Innerhalb der gesamten
Schulliegenschaft ist das Konsumieren von Alkohol, Nikotin, Drogen und
Energydrinks verboten, ebenso von koffeinhaltigen Getränken. Dies gilt auch für
den Schulweg und den Schülertransport. Die Unterrichtsräume sind in
ordentlichem Zustand zu verlassen. Das bedeutet unter anderem: Tische und
Fächer aufräumen, Sessel auf die Tische stellen und herumliegenden Müll
entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen. Ohne die Erlaubnis einer Lehrperson
darf das Schulhaus nicht verlassen werden (ausgenommen Mittagspause und
Unterrichtsende). Sollten Beschädigungen am Schuleigentum entstehen, sind diese
unverzüglich dem Schulwart oder einer Lehrperson zu melden (Eltern haften für
entstandene Schäden).
5. Klasse
In den Klassen ist Ordnung zu halten. Das bedeutet unter anderem, die
Schülertische, die Lehrertische, die Wandschränke, den Fußboden, die Tafel etc.
nicht zu vermüllen oder zu verschmutzen. Nach dem Läuten befinden sich alle
SchülerInnen auf ihrem Platz und die Klassentüre ist geschlossen. Der/Die
SchülerIn hat sich auf die nächste Unterrichtseinheit vorzubereiten. (Die
benötigten Schulsachen sollen bei Stundenbeginn schon bereitliegen.) Wenn nach
dem Läuten kein Lehrer in die Klasse kommt, ist das von der/dem
KlassensprecherIn im Konferenzzimmer oder der Direktion zu melden. Die Fenster
(Jalousien) dürfen nur auf Anweisung einer Lehrperson geöffnet werden.
6. Mittagspausen,
Freistunden, vor und nach Unterrichtsschluss
Für die Heimfahrt ist immer der erstmögliche Schulbus zu benutzen. Notwendiger
Aufenthalt über die Unterrichtszeit hinaus (früher als 15 Minuten vor
Unterrichtsbeginn, zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach
Beendigung des Unterrichtes und der Schulveranstaltungen – Also für die Zeit,
in der von der Schule keine Aufsicht eingerichtet ist.) ist nur mit
schriftlicher Erlaubnis möglich. Diese Erlaubnis kann bei nicht entsprechendem
Verhalten entzogen werden.
Das bedeutet auch, dass das Schulgebäude nach Unterrichtsende zu verlassen ist
(Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis). Wird die Mittagspause
Zuhause verbracht, ist eine Rückkehr in die Schule nicht vor 13.00 erlaubt. Ob
die Pausen (ausgenommen Mittagspause) im Freien oder in der Schule verbracht
werden, wird von den LehrerInnen eingeteilt. Besondere Vorfälle sind umgehend
dem Lehrpersonal zu melden. Die Klassenräume werden vom Reinigungspersonal nach
der Reinigung geschlossen. Um Mehraufwand zu vermeiden, sind alle notwendige
Unterlagen sofort mitzunehmen.
7. Umgangsformen
Im Umgang miteinander wird Freundlichkeit und Höflichkeit (Grüßen)
vorausgesetzt. Dem/der SchülerIn sollte bewusst sein, dass das Schulklima
direkt vom Umgang miteinander bestimmt wird. Damit trägt jeder einen Teil der
Verantwortung für ein angenehmes Miteinander.
8. Sauberkeit und Hygiene
Kaugummi ist an der Schule nicht erlaubt. Abfälle und Müll sind entsprechend
der Mülltrennung zu entsorgen. Kunststoffbehälter sind vor dem Entsorgen von
Speiseresten zu reinigen. Die Toiletten sind sauber zu halten.
9. Katastrophenfälle
Für Katastrophenfälle liegen Alarmpläne auf. Der/die SchülerIn hat sich in
solchen Fällen strikt an die Anordnung der Lehrpersonen zu halten!
10. Handy + Tablet
Mit Inkrafttreten der Novelle der Schulordnung im Mai 2025 dürfen Mobiltelefone
(Smartwatches und vergleichbare Geräte) in der Schule und bei
Schulveranstaltungen nicht genutzt werden. Lehrerinnen und Lehrer können die
Nutzung für Unterrichtszwecke erlauben. Wenn Kinder die Geräte mithaben, sind
diese ausgeschaltet eigenverantwortlich zu verwahren. Sie haften selbst für
ihre Geräte.
Das verordnete Handyverbot
gilt für Schulgebäude bzw. -liegenschaft und Schulveranstaltungen. Bei
mehrtägigen Schulveranstaltungen ist den Kindern die Möglichkeit zu geben,
Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, auch mit dem Handy. Die Eltern einer Klasse
können eine gemeinsame Regelung treffen, was die Mitnahme von Handys auf
mehrtägige Schulveranstaltungen betrifft.
Das Tablet gilt als
elektronisches Schulbuch bzw. Schulheft und ist jeden Tag in die Schule
mitzunehmen. Der Akkustand muss jeden Morgen mindestens 90% betragen.
11. Sonstiges
Wird für den Unterricht der Raum gewechselt, führt die Lehrperson die
SchülerInnen in die entsprechenden Räume. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen
ist Folge zu leisten. Die Klassenordnerverpflichtungen sind geregelt. Im
Turnsaal dürfen nur saubere Turnschuhe getragen werden.
Diese Hausordnung gilt für
alle Schülerinnen und Schüler der MS Windhaag.
Verstöße gegen die
Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich.
